Gewinnspiel #biotonnenchallenge Teilnahmebedingungen

Das Gewinnspiel wird von Kreisverwaltung Kusel – Abfallwirtschaft veranstaltet.
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person mit Wohnsitz im Landkreis Kusel, die das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeitende der Kreisverwaltung Kusel.

Das Gewinnspiel beginnt am 15.11.2022; Teilnahmeschluss des Gewinnspiels ist der 30.11.2022 um 23:59 Uhr. Verspätete Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Die Teilnahme über automatisierte Verfahren (z. B. über Gewinnspielclubs oder Gewinnspielservice-Anbieter) ist unzulässig. Wir behalten uns in diesen Fällen und bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder Manipulationen den Ausschluss der betreffenden Teilnehmer vor. Mehrere Kommentare desselben Facebook-Nutzers und/oder derselben Person werden als eine Teilnahme am Gewinnspiel gewertet.
Eine Jury beurteilt die eingegangenen Kommentare nach Authentizität und Kreativität und wählt daraufhin die Gewinner des Gewinnspiels nach eigenem Ermessen aus.
Hierfür werden alle „Facebook-Namen“ und die Einsendungen per eMail erfasst und zur Gewinnermittlung gespeichert. Adressdaten werden später nur von den Gewinnern erfasst und nur zum Versand des Gewinnes genutzt. Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, und Widerrufsrechte zu.

Gewinnbeschreibung Zu gewinnen gibt es je Teilnehmer/ Teilnehmerin einen von insgesamt 28 bunten BiOTONi’s
Die Gewinner haben sich bis zum 16.12.2022 um 23:59 Uhr zurückzumelden und ihre Anschrift für den Versand des Gewinns mitzuteilen.
Die Gewinner werden im Anschluss an das Gewinnspiel direkt auf unserer Facebook-Seite benachrichtigt, indem durch den offiziellen „Kreisverwaltung Kusel“-Account auf den ursprünglichen Kommentar, durch den an dem Gewinnspiel teilgenommen wurde, geantwortet wird.
Die Gewinner werden in diesem Kommentar aufgefordert, ihre Adresse für den Gewinnversand per FacebookDirektnachricht an Kreisverwaltung Kusel zur Verfügung zu stellen.

Die Teilnehmenden, die per eMail an dem Gewinnspiel teilgenommen haben, werden darüber benachrichtigt.

In dem Fall, dass sich ein Gewinner nicht bis zum 16.12.2022 um 23:59 Uhr eigenständig mit Kreisverwaltung Kusel – Abfallwirtschaft in Verbindung setzt, verfällt der Gewinn und der Gewinner verliert seinen Anspruch auf eine Übersendung des Gewinns.
Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
Pro Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich, der nicht alternativ in bar ausgezahlt werden kann.
Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.

Kreisverwaltung Kusel – Abfallwirtschaft wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und Sachmängel haftet Kreisverwaltung Kusel – Abfallwirtschaft nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels Kreisverwaltung Kusel – Abfallwirtschaft behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden.
Von dieser Möglichkeit macht Kreisverwaltung Kusel – Abfallwirtschaft insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann Kreisverwaltung Kusel – Abfallwirtschaft von dieser Person Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen.

Anwendbares Recht; Salvatorische Klausel; Ausschluss des Rechtswegs; Änderungsrecht
Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und Kreisverwaltung Kusel – Abfallwirtschaft unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Lückenhafte oder unwirksame Bestimmungen sind so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass eine andere angemessene Regelung gefunden wird, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung entspricht.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Keine Beteiligung von Facebook an dem Gewinnspiel
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook unterstützt, begleitet oder kontrolliert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern Kreisverwaltung Kusel – Abfallwirtschaft. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden sind somit nicht an Facebook zu richten, sondern an Kreisverwaltung Kusel – Abfallwirtschaft. Es entstehen durch die Teilnahme keinerlei Ansprüche gegenüber Facebook.

Impressum des Gewinnspielveranstalters
Das Impressum des Gewinnspielveranstalters ist über folgenden Link abrufbar: https://landkreis-kusel.de/info/impressum.html
Diese Teilnahmebedingungen wurden mit Hilfe von LykeUp erstellt und angepasst

Hier geht’s zum Datenschutz

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