Kalkbergwerk

Kalkbergwerk am Königsberg  – Harte Bergmannsarbeit in der Tiefe des Königsberges in Wolfstein hautnah erleben

Heute ist das Besichtigungs-Kalkbergwerk ein Industriedenkmal von besonderer Bedeutung. Sämtliche Einrichtungen im Inneren der Stollen konnten im Originalzustand erhalten werden. Im Bergesinnern offenbart die Welt in 50 Metern unter Tage einen sehr speziellen Reiz.

Die geführten Besuchergruppen fahren mit einer Gruben-Eisenbahn durch einen langen, gewundenen Stollen, in dem sich ausgemauerte Gewölbe und roh in das Gestein gehauene Strecken mit bizarren Felsvorsprüngen abwechseln. An einigen Stellen trat kalkhaltiges Wasser hervor, es entstanden kleine Tropfsteine und größere Sinterablagerungen, so dass an den Felsklüften glitzernde Kristalle zu sehen sind. Ein faszinierender Anblick!

Neben den Abbruchstellen vermitteln zurückgelassene Geräte, die zum Abbau und zum Transport dienten, einen hautnah erlebten Eindruck der harten Arbeit der Bergmänner.

Auch tief unter der Erde können Besucher Pfälzer Weine mit Weltruf genießen. Warum nicht edle Tropfen der Rebsorten Riesling, Chardonnay oder Spätburgunder mit Freunden in den Stollen zwischen bizarren Felsen kosten? Das sorgt nicht nur für weitere Erlebnismomente in außergewöhnlicher Atmosphäre, sondern schärft auch zusätzlich die Sinne.

Das Besichtigungs-Kalkbergwerk am Königsberg in Wolfstein bietet für Ausflugsveranstaltungen ein nicht nur sehr lehrreiches und anschauliches, sondern vor allem auch ein überaus eindrucksvolles Ziel.

Es ist das ideale Ausflugsziel für die ganze Familie sowie für Schulklassen und interessierte Gruppen.

Im Bergwerk unter Tage herrschen ganzjährig 13 Grad Celsius bei hoher Luftfeuchte.
Die Besucher sollten festes Schuhwerk tragen.

Unser Tipp: Weinproben „unter Tage“ – das besondere Erlebnis in den Stollen zwischen bizarren Felsen – Ein Genuss für alle Sinne!

Das Besichtigungs-Kalkbergwerk am Königsberg befindet sich am Ortseingang der Kleinstadt Wolfstein.
Adresse: Kalkbergwerk am Königsberg, Hauptstrasse 48, 67752 Wolfstein


Kalkbergwerk Königsberg ist PfalzCard-Partner.
Alle Informationen dazu gibt’s hier

 

Veldenz Wanderweg

Eine Wanderung voller Höhepunkte: Mit einem Paukenschlag geht es los: Burg Lichtenberg, Stammsitz der Grafen zu Veldenz, ist der Startpunkt des Wanderweges, der bis zum Veldenzer Schloss in Lauterecken führt. Der Prädikatswanderweg zeichnet sich durch eine natürliche Stille aus, wie sie nur noch selten zu erleben ist.

Smartphone APP und Audioguide im App Store und in Google Play

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Barrierefrei Aktuelles

September 2021:
520.000 Euro für Mehrgenerationenplatz St. Julian

Ausflugziel, Rastplatz, Begegnungsstätte: Die Ortsgemeinde St. Julian im Landkreis Kusel errichtet einen Mehrgenerationenplatz. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt das Projekt mit rund 520.000 Euro. Das hat Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing bekannt gegeben.

„Der neue Platz wird ein Ausflugsziel, ein Rastplatz und ein zentraler Begegnungsort in St. Julian. Das Vorhaben kommt Einheimischen wie Gästen gleichermaßen zugute und ist somit ein gelungenes Beispiel für die Umsetzung der Tourismusstrategie 2025 ¬– zeigt es doch, dass Investitionen in touristische Infrastruktur die Lebensqualität der Bevölkerung insgesamt verbessern“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing anlässlich der Unterzeichnung des Förderbescheids in Höhe von rund 520.000 Euro.

Das Projekt „Barrierefreier Mehrgenerationenplatz“ in St Julian (Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein) wird auf einer ca. 10.000 qm großen Teilflache im nordöstlichen Bereich des jetzigen Sportplatzes entstehen. Geplant ist ein barrierefrei gestalteter überörtlicher Treffpunkt für Jung und Alt, der eine Ergänzung der vorhandenen touristischen Angebote darstellt. Im Ort wurde bereits eine barrierefreie WC-Anlage errichtet (Förderprogramm „Tourismus für Alle“).

Der Platz liegt günstig nahe des vom ADFC mit vier Sternen klassifizierten Glan-Blies Radweg, dem European Leading Trail Veldenz Wanderweg und der Draisinenstrecke entstehen. Der Platz soll im Rahmen der touristischen Vermarktung der Rad- und Wanderwege sowie der Draisinenstrecke als Ausflugsziel beworben werden. Ferienwohnungen und Gaststätten befinden sich nahe der Draisinenstrecke/Radweg.

Neben einem Bewegungsparcours sind auch Fitnessgeräte für Erwachsene, Sitzgelegenheiten und naturnahe Herausforderungen für Kinder vorgesehen. Es entstehen ebenerdige Trampoline, ein barrierefreies Familien- und Rollikarussel, ein Bouleplatz und ein barrierefreier Fitnessbereich. Weiterhin ist ein großzügiger Picknickbereich, mit Hängematten und einer großen Rasenfläche vorgesehen.

Die geplante Maßnahme ist Teil eines Gesamtpaketes, das zum Ziel hat, möglichst abwechslungsreiche barrierefreie Freizeitmöglichkeiten anzubieten, um neue Gäste anzusprechen und Angebote zur Aufenthaltsverlängerung zu bieten. Das Vorhaben passt in das Konzept des Landkreises Kusel zum Aufbau einer lückenlosen barrierefreien Servicekette im Tourismus. Durch die zentrale Lage am Glan-Blies-Radweg und der Draisinenstrecke besteht eine gute Voraussetzung, dass der Mehrgenerationenplatz nach Fertigstellung von einer großen Gästegruppe genutzt und damit ein Anreiz für einen Aufenthalt in St. Julian geschaffen wird.


März 2019


 

 

Förderprogramm „Tourismus für alle“: Barrierefreie innere Erschließung der Zehntscheune auf Burg Lichtenberg
Halbe Million Euro für barrierefreien Ausbau der Burg Lichtenberg – Das Wirtschaftsministerium unterstützt im Rahmen des Förderprogramms „Tourismus für alle“ Investitionen in den barrierefreien Tourismus.

Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Schmitt vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) Rheinland-Pfalz hat einen Förderbescheid in Höhe von rund 500.000 Euro an Landrat Otto Rubly überreicht. Die Summe setzt sich aus Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (IWB) für die Förderperiode 2014-2020 sowie komplementäre FAG-Mittel (Finanzausgleichsgesetz; Projektförderung) des Landes Rheinland-Pfalz zusammen.
Der Landkreis Kusel möchte Teile der sich in Thallichtenberg befindlichen Burg Lichtenberg barrierefrei ausbauen. Die Burg Lichtenberg ist die größte Burg der Pfalz und eine der größten Burganlagen Deutschlands. Sie stellt für den Landkreis Kusel und das Pfälzer Bergland eine bedeutende touristische Destination dar.
Einige Bereiche der Burg, beispielsweise Jugendherberge und Burgrestaurant sowie Parkplätze sind bereits barrierefrei nutzbar. Die Zehntscheune beherbergt über mehrere Etagen Veranstaltungs- und Konzerträume, Museen sowie ein Foyer.
Mit dem jetzt überreichten Förderbescheid kann der barrierefreie Ausbau der Zehntscheune beginnen. Der vorliegende Bewilligungsbescheid unterstützt das erste von insgesamt drei im Rahmen des Förderprogramms „Tourismus für alle“ geplanten Vorhaben rund um die Burg Lichtenberg.Mit dem Geld soll die Zehntscheune in der Burg Lichtenberg auf allen Geschossen barrierefrei ausgebaut werden.
Die barrierefreie Erschließung der Wegeführung des Burggeländes sowie ein multimediales Audioführungssystem mit barrierefreien Führungen für unterschiedliche Besuchergruppen sollen folgen. Zusätzlich soll mithilfe einer Förderung über das Landesverkehrsfinanzierungsgesetz bzw. Landesfinanzausgleichsgesetz eine barrierefreie Bushaltestelle errichtet werden.
Die Zehntscheune kann aufgrund ihrer Erschließung zurzeit noch nicht von Menschen mit Behinderungen genutzt werden. Lediglich ein Teil des Foyers ist barrierefrei zu erreichen.
Ist die Erreichung des Veranstaltungsraumes im Erdgeschoss mit Hilfe zusätzlicher Begleiter vielleicht noch denkbar, so sind doch die Nutzung der Toiletten im Untergeschoss, die Besichtigung der Ausstellungen im ersten und zweiten Obergeschoss sowie der Besuch von Veranstaltungen auf der Galerie  für diesen Personenkreis ausgeschlossen.
Um behinderten Menschen die Nutzung der Burg ebenfalls zu ermöglichen, sind verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit an der Zehntscheune geplant.Zur barrierefreien vertikalen Erschließung des Gebäudes ist ein Aufzug an der Nordwestseite (Rückseite) des Gebäudes geplant. Der Aufzug hat Haltestellen im Untergeschoss, Erdgeschoss, im ersten und zweiten Obergeschoss. Um barrierefrei in den Veranstaltungsraum im Dachgeschoss zu gelangen, wird an der zweiten Treppe ins Dachgeschoss ein Treppenplattformlift eingebaut. Zur Überwindung eines etwa 50 cm hohen Absatzes im Erdgeschoss wird ebenfalls ein Treppenplattformlift eingesetzt. Im Kellergeschoss wird zudem eine behindertengerechte Toilette erbaut.
Durch den barrierefreien Ausbau der Zehntscheune und nachfolgend der Burganlage wird die touristische Wertschöpfung gesteigert, neue Zielgruppen angesprochen und das Reisen für Alle ermöglicht – von der jungen Familie mit Kinderwagen bis hin zum Rollstuhlfahrer.
Durch Investitionen in die Barrierefreiheit werden nachhaltig und langfristig die touristische Qualität und der Komfort gesteigert.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt 592.000 €. Rund 207.000 € stammen aus Landesmitteln, circa 295.000 € aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), 90.000 € übernimmt der Landkreis Kusel.


Oktober 2018
Einstellung eines Projektleiters für den barrierefreien Tourismus in der Modellregion Pfälzer Bergland.
Seit 1. Oktober 2018 ist Christoph Rübel als Projektleiter für barrierefreien Tourismus bei der Kreisverwaltung Kusel für die Modellregion Pfälzer Bergland tätig. Sein Ziel ist es, die bereits angestoßenen Projekte, insbesondere den barrierefreien Umbau von Burg Lichtenberg, umzusetzen und in den kommenden Jahren den barrierefreien Tourismus an im Pfälzer Bergland zu stärken. Die Stelle wird von der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.


JUNI 2018
Touristische und kulturelle Einrichtungen des Landkreises in Kusel – das Horst-Eckel-Haus, das Bürgerbüro der Kreisverwaltung, die Touristinformation und Mobilitätszentrale Pfälzer Bergland Hin & Weg, das Haus Pfälzer Bergland, das Haus der Kulinarischen Landstrasse und die Fritz-Wunderlich-Halle – haben sich auf die Bedürfnisse von Gästen mit Handicap eingestellt und wurden am Mittwoch, 13. Juni 2018, vom rheinland-pfälzischen Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing mit dem Siegel „Reisen für Alle – Barrierefreiheit geprüft“ ausgezeichnet. Bei der Veranstaltung im Kurfürstlichen Schloss in Mainz wurden mehrere barrierefreien Betriebe mit dem Gütesiegel geehrt. Mit den sechs neuen Angeboten verfügt das Pfälzer Bergland nun insgesamt über 14 zertifizierte Betriebe.


März 2017

Barrierefreie Toilette Sankt Julian
Der Bau der barrierefreien Toilette Sankt Julian wird mit der finanziellen Unterstützung der EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) realisiert.
Maßnahmenbeginn ist im April 2017, die Umsetzung soll etwa ein Jahr dauern. Die barrierefreie Toilette liegt in unmittelbarer Nähe zum Glan-Blies-Radweg und der barrierefrei zertifizierten Draisinenbahn und wird auch barrierefrei erreichbar sein.
Damit wird der erste Baustein des Konzeptes der Modellregion Pfälzer Bergland umgesetzt.


Mainz/ Kusel, 29. Juni 2015:
Siegerregion Pfälzer Bergland beim Wettbewerb „Tourismus für Alle“
Wirtschaftsministerin Eveline Lemke hat fünf Regionen als Sieger der ersten Runde des landesweiten Wettbewerbs „Tourismus für Alle“ zur Entwicklung von barrierefreien Modellregionen ausgezeichnet. „Urlauber, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sind eine wichtige Zielgruppe im Tourismus-Sektor, die wir willkommen heißen möchten. Insbesondere Senioren reisen viel und gerne und bevorzugt innerhalb Deutschlands. Und natürlich kommen barrierefreie Angebote vielen Menschen zugute: Eltern, die mit dem Kinderwagen unterwegs sind, freuen sich genauso darüber wie in ihrer Aktivität eingeschränkte Personen“, sagte die Ministerin bei der Preisverleihung in Mainz.

Die Sieger-Regionen „Ahrtal“, „Landkreis Bad Dürkheim und Neustadt a.d.W.“, „Pfälzer Bergland“, „Südliche Weinstraße“ und „Vulkaneifel“ wurden durch eine unabhängige Fachjury ermittelt. „Wir freuen uns über die vielen interessanten Ideen und Konzepte zur Förderung der Barrierefreiheit in Rheinland-Pfalz, die uns erreicht haben“, sagte Lemke. Insgesamt hatten sich 14 Regionen am Wettbewerb beteiligt. „Nach mehrstündiger intensiver Diskussion gab es zum Schluss ein wahres Kopf-an-Kopf-Rennen um die ersten Plätze“, so Jury-Sprecher Prof. Dr. Marcus Herntrei.

Die Bewerber sollten sich zu Modellregionen zusammenschließen und touristische Gesamtkonzepte einreichen, welche entlang der Servicekette touristische Betriebe und Angebote für den barrierefreien Tourismus erschließen und miteinander vernetzen. Alle Wettbewerbsbeiträge wurden anhand von Bewertungskriterien wie beispielsweise Qualitätsanspruch des eingereichten Konzepts im Sinne des barrierefreien „Tourismus für Alle“, Vernetzung und Zusammenarbeit der Akteure, Umsetzungsorientierung, Impulswirkung, Innovationsgrad und Ausgangslage bewertet.

Draisinentour

Zwei 20km Strecken  –  faire Preise  –   Fahrspaß von 9 bis 18 Uhr  –   idyllische Landschaft
Genießen Sie eine Draisinenfahrt mit Freunden, Familie, Kollegen oder mit Ihrem Verein.

 

Seit dieser Saison fahren die Draisinen auf zwei Teilstrecken:
Altenglan – Lauterecken und
Staudernheim – Meisenheim.
Wie es auf der jeweiligen Strecke funktioniert – hier

Hier geht’s direkt zur Onlinebuchung

 

Draisinentour ist PfalzCard-Partner.
Alle Informationen dazu gibt’s hier

 

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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Fremdenverkehrszweckverband Pfälzer Bergland
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Vertreten durch: Landrat Otto Rubly

Kontakt:
Telefon: +49 (0) 6381/424-270
Telefax: +49 (0) 6381/424-280
E-Mail: touristinformation@kv-kus.de

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Urheberrecht

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Bildnachweis

1.) Fritz-Wunderlich-Gesellschaft e.V. Kusel (Leihgabe zur bildlichen Verwendung)
2.) Pfalztouristik e.V. Fotos ©Dominik Ketz
3.) K.-P. Kappest  Homepage
4.) Harald Hartusch
5.) Verbandsgemeinde Oberes Glantal (Jürgen Uhlig. Robert Längler, Horst Bullacher)
6.) DieJugendherbergen, Torsten Silz
7.) Gastlandschaften – ©Dominik Ketz, Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH: Titel „Wanderer bei der Rast“, „Aktuelles Barrierefreiheit“, „Draisinentour“, „Restaurantbesuch“
8.) fotolia.com Homepage
9.) Hans Schenkel, Ramstein-Miesenbach
10.) Tourist-Information Meisenheim
11.) Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein für Kalkbergwerk am Königsberg
12.) Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg u.a. Harald Forsch, Barbara Horn
13.) Sigmund Niebergall, Matzenbach
14.) Karl Hoffmann, Neustadt/ Weinstraße
15.) Reginald Burgers, Camping am Königsberg
16.) Fremdenverkehrszweckverband Pfälzer Bergland
17.) Kur – und Tourist-Information Bad Sobernheim (Fotograf: Peter Bender)
18.) Waldhotel Felschbachhof (Fotografen: Arne Flander, Klaus Müller)

HINWEIS

Die Angaben, in dem jeder Urlaubsregion zugeordneten tabellarischen Gastgeberverzeichnis, beruhen auf Auskünften der Gastgeber und sind von den Büros für Tourismus nach bestem Wissen und Gewissen wiedergegeben. Für fehlerhafte Eintragungen und deren Folgen können die Büros für Tourismus keine Haftung übernehmen. Eine Kontrolle der Richtigkeit der Angaben kann nicht erfolgen. Die Reihenfolge der Auflistung stellt keine Rangordnung dar.

GASTAUFNAHMEVERTRAG (BEHERBERGUNGSVERTRAG)

Wie auch im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmervermittlung und Zimmerreservierung nicht ohne eine rechtliche Regelung.

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmerbestellung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist.
  2. Der Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Zimmer zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat er dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  3. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Zimmerpreis für die Vertragsdauer zu entrichten. Die gilt auch, wenn das Zimmer nicht in Anspruch genommen wird. Bei Nichtinanspruchnahme sind die vom Gastwirt eingesparten Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers anzurechnen.
  4. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. (Entnommen dem Deutschen Hotelführer)

HAFTUNG

Die Tourist-Information Kusel ist kein Veranstalter im Sinne des §651a BGB. Die Tourist-Information ist nur vermittelnd tätig. Ein Vertrag kommt jeweils zwischen dem Besteller und Vermieter zustande. Die in diesem Verzeichnis enthaltenen Angaben beruhen auf den von den Betrieben gelieferten Unterlagen, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird. Für Satzfehler, Auslassungen, Preisangaben usw. übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung.

ANSCHRIFTENVERÄUSSERUNG

Die Benutzung dieses Verzeichnisses zum Zwecke entgeltlicher, gewerbemäßiger Dritter ist unzulässig. Nachdruck, auch nur auszugsweise, insbesondere auch die Benutzung von Anschriften zu gewerblichen Zwecken ist untersagt und wird wegen Verstosses gegen das Wettbewerbsgesetz bzw. wegen Verletzung des Urheberrechtes geahndet. Alle Rechte vorbehalten.

 

KLASSIFIZIERUNG

Hotels und Gasthöfe
1997/98 wurde in Rheinland-Pfalz erstmals die Deutsche Hotelklassifizierung auf freiwilliger Basis durchgeführt. Alle bereits bewerteten Betriebe sind mit der Zahl der vergebenen Sterne in diesem Verzeichnis aufgeführt.

Definition:
* Tourist (zweckmäßige Einrichtung für einen üblichen Aufenthalt ohne Komfort)
** Standard (zweckmäßige Einrichtung in gutem Zustand bei bescheidenem Komfort)
*** Komfort (sehr gut erhaltene Ausstattung, die mit entsprechend verbundenem Service dem „Mittelklasse“-Empfinden des Gastes gerecht wird)
**** First Class (erstklassige Ausstattung mit gehobenem Standard)
***** Luxus Class (erstklassige Gesamtausstattung mit hervorragendem Standard und exklusivem Gesamteindruck

Ferienwohnungen
Je nach Ausstattung und Service wird die Unterkunft mit ein bis fünf Sternen ausgezeichnet – von einfach bis exklusiv.
Die DTV (Deutscher Tourismusverband) -Sterne sind eine freiwillige Qualitätskontrolle für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Anbieter von Ferienzimmern (max. neun Betten). Jede Unterkunft wird anhand der transparenten Kriterien von einer geschulten Prüferin bzw. einem geschulten Prüfer bewertet.
Alle Sternekategorien von 1 bis 5 Sternen stehen für die Einhaltung der DTV-Qualitätsstandards. Jede Ferienunterkunft entspricht den Mindestanforderungen und erfüllt viele weitere Qualitätskriterien. Allem voran steht die Sauberkeit und ein gepflegter Zustand der Einrichtung.

Definition:
5 Sterne * * * * *
Erstklassige Gesamtausstattung mit exklusivem Komfort. Großzügiges Angebot in herausragender Qualität mit sehr gepflegtem, außergewöhnlichem Gesamteindruck.

4 Sterne ****
Höherwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ansprechende Qualität mit einem aufeinander abgestimmten Gesamteindruck.

3 Sterne ***
Wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Die Ausstattung ist von besserer Qualität, bei optisch ansprechendem Gesamteindruck.

2 Sterne **
Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Die Ausstattung ist in einem guten Erhaltungszustand und in solider Qualität.

1 Stern *
Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem Komfort. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden. Altersbedingte Abnutzungen sind möglich.

hier: Kriterien zur DTV-Klassifizierung

 

 

WEBSITEERSTELLUNG UND WEBHOSTING:

WEB-Service Stephan Schulz
Konzeption: Constance Bolduan-Kühn cbconsulting