Barrierefreiheit: „Gewährleistung der Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen jeglicher Natur“. „Gebäude, öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote sind so gestaltet, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind“. Barrierefreiheit wird allgemein mit behindertengerecht assoziiert, aber es gilt auch, erworbene und oftmals altersbedingte Beeinträchtigungen wie Geh-, Seh oder Gleichgewichtsstörungen oder auch z.B. Personen mit Kinderwägen zu berücksichtigen. Denn, Barrierefreiheit ist für etwa 10 % der Bevölkerung unentbehrlich, für 40 % hilfreich und für 100 % komfortabel. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine mittelalterliche Burg nicht barrierefrei ist, sondern als ursprünglich konzipierter Wehrbau vielmehr Barrieren schafft. Das gilt insbesondere auch für Burg Lichtenberg, welche in ihrer über 800-jährigen Geschichte viele Änderungen und Umbauten erfuhr, von denen jedoch keine unter dem Gesichtspunkt der leichteren Teilhabe erfolgte. Zusätzlich steht die Topografi e einiger Burgteile einer modernen barrierefreien Nutzungsform, zumindest auf den ersten Blick, entgegen. Burg Lichtenberg ist mit ihren historischen Bauteilen, den vielfältigen Einrichtungen und den ganzjährigen Veranstaltungen ein überregionaler Anlaufpunkt im Pfälzer Bergland.